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Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Externer
Brandschutzbeauftragter

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Wir übernehmen die Verantwortung für Ihren betrieblichen Brandschutz, inklusive aller gesetzlichen Pflichten nach DGUV. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

50+ Mandanten im Brandschutz
100% Rechtssichere Dokumentation
Kundenbewertung
Vertrauen führender Unternehmen:

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
...gerichtsfest?

Fehlende oder mangelhafte Brandschutzmaßnahmen können im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers, empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 € und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir diese Verantwortung – rechtssicher dokumentiert.

Persönliche Haftung Bußgelder bis 50.000 € Strafrechtliche Folgen

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Regulatorische Anforderungen werden komplexer – Wir machen sie einfach. Als Ihr externer Partner für Brandschutz übernehmen wir die volle Verantwortung.

Rechtssicherheit

Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – und schützen Sie als Geschäftsführer vor persönlicher Haftung und empfindlichen Bußgeldern.

100% vollständige Regelkonformität

Praxisnahe Umsetzung

Pragmatische und realistische Analyse aller Arbeitsplätze und Abläufe – inklusive konkreter Maßnahmenvorschläge, die sich im Alltag umsetzen lassen.

Maximale Entlastung Ihrer Ressourcen

Digitales Reporting

Alle Nachweise, Protokolle und Dokumentationen per Klick verfügbar. Transparente Übersicht über alle durchgeführten Maßnahmen und anstehende Termine.

700+ Durchgeführte Unterweisungen

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zu rechtssicherem Brandschutz.

1

Analyse

Begehung vor Ort und Bestandsaufnahme aller brandschutzrelevanten Bereiche

2

Konzept

Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans nach DGUV

3

Umsetzung

Unterweisung der Mitarbeiter und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Regelmäßige Audits und kontinuierliche Betreuung

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über den externen Brandschutzbeauftragten wissen müssen.

Ja, die externe Bestellung ist nach § 10 ArbSchG ausdrücklich erlaubt und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Der Brandschutzbeauftragte muss lediglich die erforderliche Fachkunde nachweisen – unabhängig davon, ob er intern oder extern bestellt wird.

Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße und Gefährdungslage. In der Regel führen wir mindestens quartalsweise Begehungen durch. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auf Wunsch auch häufiger.

Sie erhalten vollständige, rechtssichere Dokumentation: Brandschutzordnung (Teile A, B, C), Begehungsprotokolle, Unterweisungsnachweise, Mängellisten mit Maßnahmenplan und alle behördlich relevanten Nachweise – digital und jederzeit abrufbar.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Alle Dokumentationen sind so aufbereitet, dass sie behördlichen Anforderungen standhalten. Bei Prüfungen begleiten wir Sie auf Wunsch persönlich vor Ort.

Nach einem kostenlosen Erstgespräch können wir in der Regel innerhalb von 2 Wochen mit der Bestandsaufnahme beginnen. Bei dringendem Bedarf finden wir auch kurzfristigere Lösungen.

Compliance ist Chefsache –
aber nicht Ihr Zeitfresser.

Jeder Bereich bringt eigene Vorschriften, Fristen und Haftungsrisiken mit sich. Wir decken auf Wunsch alle für Sie ab. Mit zertifizierten Fachkräften und einem eingespielten System.

Antwort innerhalb von 24h garantiert