Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz SiFa) ist Pflicht. Ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie: rechtssicher, branchenspezifisch und ohne internen Personalaufwand. Über 10 Jahre Erfahrung im Arbeitsschutz.
Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?
Fehlende sicherheitstechnische Betreuung kann im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft führen. Als Ihre externe Fachkraft übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.
Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht — ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen das vollständig für Sie.
Rechtssicherheit & Haftungsschutz
Wir erfüllen alle Anforderungen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, branchenspezifisch abgestimmt auf Ihre Berufsgenossenschaft (BG BAU, BGHM, BGW, VBG, BG ETEM u.a.) und revisionssicher dokumentiert.
Gefährdungsbeurteilung & Prävention
Wir identifizieren systematisch Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit. Inklusive Unfallanalyse und betriebsspezifischer Notfallkonzepte.
Entlastung & Kosteneffizienz
Kein interner Personalaufwand, keine Schulungskosten, keine Ausfallrisiken. Schnelle Besuche vor Ort, klare Protokolle und individuelle Lösungen innerhalb von 7 Tagen, mit über 10 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Analyse
Analyse Ihres Betriebs und Bestandsaufnahme aller relevanten Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Tätigkeiten
Konzept
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und eines maßgeschneiderten Arbeitsschutzkonzepts nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Umsetzung
Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisungen der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation
Wartung
Regelmäßige Begehungen, ASA-Teilnahme und kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle
Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland — Rechtsgrundlage: ASiG § 1 und DGUV Vorschrift 2.
Ab dem ersten Mitarbeiter
Sobald Sie auch nur einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet. Für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern greift das Unternehmermodell oder die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Ab 20 Mitarbeitern: ASA-Pflicht
In Betrieben ab 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten und mindestens vierteljährlich zu tagen. Die externe SiFa nimmt daran verpflichtend teil und bringt ihre Expertise ein.
Einsatzzeiten nach Betriebsart
Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Betriebsart und zuständiger Berufsgenossenschaft. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung — Einsatzzeiten werden in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet.
Häufige Fragen rund um Arbeitssicherheit
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen. Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.
Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen. Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Unternehmen hohe Flexibilität und Kosteneffizienz. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon, da sie oft nicht die internen Ressourcen für eine eigene Fachkraft besitzen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt zudem objektiv und bringt neue Perspektiven ein, was die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert. Weitere Vorteile und Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, die Bestellung einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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