Online-Unterweisung ADR 1.3
Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.
Pflichtunterweisung nach ADR 1.3 für alle Beteiligten am Gefahrguttransport, online oder direkt bei Ihnen vor Ort. Mit offizieller Teilnahmebescheinigung. Optional erweiterbar um RID, ADN und IMDG-Code.
Fehlende Unterweisung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
ADR 1.3 schreibt vor: Jeder Mitarbeitende, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen sein, und regelmäßig wiederholt werden. Unterlassen Unternehmer dies, haften sie persönlich. Im Schadensfall drohen Bußgelder, Betriebsschließung und Versicherungsausschluss.
Was Sie von unserer Unterweisung erwarten können.
Drei Gründe, die entscheiden.
Rechtssicherheit, Flexibilität und Vollständigkeit, alles aus einer Hand.
Ob Einzelperson oder gesamte Belegschaft.
Offizielle Teilnahmebescheinigung
Anerkannt bei Behörden, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall. Kein Bußgeldrisiko durch unzureichend unterwiesenes Personal. Nach Abschlusstest sofort verfügbar.
Online oder direkt bei Ihnen vor Ort
Sie wählen das Format. Online-Kurs ohne Anfahrt oder Inhouse-Unterweisung in Ihrem Betrieb mit individueller Bestandsaufnahme. Wir passen uns Ihrem Ablauf an.
Für jeden Beteiligten am Transport
Be- & Entladung, Versand, Empfang, Fahrer: Wer mit Gefahrgut in Berührung kommt, muss unterwiesen sein. Optional erweiterbar auf alle Verkehrsträger.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Begrüßung & Vorstellung
Einstieg in die Unterweisung, Vorstellung der Lernziele und des Ablaufs. Individuelle Fragen vorab können hier bereits geklärt werden. Dauer: 10 Min.
Durchführung der Unterweisung
Rechtliche Grundlagen ADR, Beförderungsdokumente, Gefahrenklassen, Verpackung & Kennzeichnung, Ladungssicherung, Pflichten nach GGVSEB. Dauer: 120 Min.
Individuelle Fragen klären
Offene Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen, Sonderfällen oder spezifischen UN-Nummern werden gezielt beantwortet. Dauer: 20 Min.
Abschlusstest & Bescheinigung
Standardisierter Abschlusstest. Bei Bestehen erhalten alle Teilnehmenden eine offizielle Teilnahmebescheinigung, gültig als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Dauer: 15 Min.
Wer muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?
Kurz gesagt: jeder, der mit der Beförderung gefährlicher Güter in Berührung kommt.
Fahrer & Transportpersonal
Pflichtunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit. Gilt für alle, die gefährliche Güter befördern, unabhängig von Freistellungsgrenzen.
Be- & Entladung sowie Versand
Lageristen, Kommissionierer, Versandmitarbeitende, alle, die gefährliche Güter empfangen, verpacken oder verladen, unterliegen der Unterweisungspflicht.
Unternehmer & Verantwortliche
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Unterweisung sicherzustellen und zu dokumentieren. Ohne Nachweis haftet er persönlich bei Kontrollen durch BAG oder BG.
Häufige Fragen zur ADR-Unterweisung
Alle Mitarbeitenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind — also Fahrer, Lager, Versand, Empfang und Be-/Entladung. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und regelmäßig wiederholt werden.
ADR 1.3 schreibt eine regelmäßige Wiederholung vor, wenn sich Vorschriften ändern oder der Mitarbeitende neue Aufgaben übernimmt. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Wiederholung — wir erinnern Sie aktiv daran.
Ja. Wir kommen zu Ihnen und führen die Unterweisung direkt in Ihrem Betrieb durch. Vorteil: Mitarbeitende können individuelle Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen stellen. Für Vor-Ort-Termine berechnen wir eine Anfahrtspauschale.
Bußgelder nach GGVSEB, persönliche Haftung des Unternehmers und — im Schadensfall — möglicher Versicherungsausschluss. Das BAG kontrolliert regelmäßig. Ohne schriftlichen Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt.
Ja. Unsere Unterweisung ist optional erweiterbar um RID (Schiene), ADN (Binnenschifffahrt) und IMDG-Code (Seeschifffahrt). Besonders relevant für Unternehmen mit multimodalen Transporten oder Exportgeschäft.
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