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Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Online-Unterweisung ADR 1.3

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Pflichtunterweisung nach ADR 1.3 für alle Beteiligten am Gefahrguttransport, online oder direkt bei Ihnen vor Ort. Mit offizieller Teilnahmebescheinigung. Optional erweiterbar um RID, ADN und IMDG-Code.

15 Jahre Erfahrung
100% Rechtssichere Dokumentation
Kundenbewertung
Vertrauen führender Unternehmen:

Fehlende Unterweisung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer haftet, wenn etwas passiert?

ADR 1.3 schreibt vor: Jeder Mitarbeitende, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen sein, und regelmäßig wiederholt werden. Unterlassen Unternehmer dies, haften sie persönlich. Im Schadensfall drohen Bußgelder, Betriebsschließung und Versicherungsausschluss.

Bußgelder nach GGVSEB Persönliche Geschäftsführerhaftung Versicherungsschutz erlischt Betriebsunterbrechung Behördliche Kontrollen (BAG) Strafrechtliche Konsequenzen

Was Sie von unserer Unterweisung erwarten können.
Drei Gründe, die entscheiden.

Rechtssicherheit, Flexibilität und Vollständigkeit, alles aus einer Hand.

Ob Einzelperson oder gesamte Belegschaft.

Offizielle Teilnahmebescheinigung

Anerkannt bei Behörden, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall. Kein Bußgeldrisiko durch unzureichend unterwiesenes Personal. Nach Abschlusstest sofort verfügbar.

ADR 1.3 Pflichtunterweisung

Online oder direkt bei Ihnen vor Ort

Sie wählen das Format. Online-Kurs ohne Anfahrt oder Inhouse-Unterweisung in Ihrem Betrieb mit individueller Bestandsaufnahme. Wir passen uns Ihrem Ablauf an.

3 Kurs-Varianten

Für jeden Beteiligten am Transport

Be- & Entladung, Versand, Empfang, Fahrer: Wer mit Gefahrgut in Berührung kommt, muss unterwiesen sein. Optional erweiterbar auf alle Verkehrsträger.

ADR + RID + ADN + IMDG alle Verkehrsträger abgedeckt

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Begrüßung & Vorstellung

Einstieg in die Unterweisung, Vorstellung der Lernziele und des Ablaufs. Individuelle Fragen vorab können hier bereits geklärt werden. Dauer: 10 Min.

2

Durchführung der Unterweisung

Rechtliche Grundlagen ADR, Beförderungsdokumente, Gefahrenklassen, Verpackung & Kennzeichnung, Ladungssicherung, Pflichten nach GGVSEB. Dauer: 120 Min.

3

Individuelle Fragen klären

Offene Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen, Sonderfällen oder spezifischen UN-Nummern werden gezielt beantwortet. Dauer: 20 Min.

4

Abschlusstest & Bescheinigung

Standardisierter Abschlusstest. Bei Bestehen erhalten alle Teilnehmenden eine offizielle Teilnahmebescheinigung, gültig als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Dauer: 15 Min.

Wer muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?

Kurz gesagt: jeder, der mit der Beförderung gefährlicher Güter in Berührung kommt.

Fahrer & Transportpersonal

Pflichtunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit. Gilt für alle, die gefährliche Güter befördern, unabhängig von Freistellungsgrenzen.

Be- & Entladung sowie Versand

Lageristen, Kommissionierer, Versandmitarbeitende, alle, die gefährliche Güter empfangen, verpacken oder verladen, unterliegen der Unterweisungspflicht.

Unternehmer & Verantwortliche

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Unterweisung sicherzustellen und zu dokumentieren. Ohne Nachweis haftet er persönlich bei Kontrollen durch BAG oder BG.

Häufige Fragen zur ADR-Unterweisung

Alle Mitarbeitenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind — also Fahrer, Lager, Versand, Empfang und Be-/Entladung. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und regelmäßig wiederholt werden.

ADR 1.3 schreibt eine regelmäßige Wiederholung vor, wenn sich Vorschriften ändern oder der Mitarbeitende neue Aufgaben übernimmt. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Wiederholung — wir erinnern Sie aktiv daran.

Ja. Wir kommen zu Ihnen und führen die Unterweisung direkt in Ihrem Betrieb durch. Vorteil: Mitarbeitende können individuelle Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen stellen. Für Vor-Ort-Termine berechnen wir eine Anfahrtspauschale.

Bußgelder nach GGVSEB, persönliche Haftung des Unternehmers und — im Schadensfall — möglicher Versicherungsausschluss. Das BAG kontrolliert regelmäßig. Ohne schriftlichen Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt.

Ja. Unsere Unterweisung ist optional erweiterbar um RID (Schiene), ADN (Binnenschifffahrt) und IMDG-Code (Seeschifffahrt). Besonders relevant für Unternehmen mit multimodalen Transporten oder Exportgeschäft.

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